Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte. Was Artikel 50 für dich bedeutet.
Noch gut vier Wochen bis zur Kennzeichnungs-
pflicht. Bist du vorbereitet?
Wir sind gespannt, was passiert, wenn der 2. August 2026 anbricht. Wird dann der Vorhang gelüftet und sichtbar, wie viele Bilder tatsächlich schon per Bildgenerierung entstanden sind?
Fakt ist: KI-generierter Content muss gekennzeichnet werden. Wasserzeichen, Text oder Content Credential? Was du dabei beachten musst, zeige ich dir in diesem Beitrag.
Zwei Parteien, zwei Pflichten
Bei der Kennzeichnung gibt es zwei Parteien zu unterscheiden. Auf der einen Seite die Anbieter der KI-Tools wie Midjourney, DALL·E und Co. Sie müssen ihre Ergebnisse maschinenlesbar markieren, das regelt Artikel 50 Absatz 2 des AI Acts. Für Tools, die schon vor dem Stichtag auf dem Markt waren, gilt für diese maschinenlesbare Markierung voraussichtlich eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.
Auf der anderen Seite stehen wir als kreative Nutzerinnen und Nutzer. Wir fallen nach Artikel 50 Absatz 4 unter die Betreiber und müssen sichtbar kennzeichnen.
Erzeugt oder manipuliert? Der Unterschied zählt
Das Gesetz spricht von Deep Fakes und unterscheidet zwischen Inhalten, die künstlich erzeugt, und solchen, die künstlich manipuliert wurden.
Erzeugst du ein Bild komplett mit KI, fällt es unter künstlich erzeugt.
Gehst du von einer Fotografie aus und arbeitest partiell mit KI, etwa mit generierten Hintergründen bei hybriden Shootings oder einer umfangreichen Veränderung des Motivs, ist es künstlich manipuliert.
Wichtig: Ein Deep Fake liegt vor allem dann vor, wenn das Ergebnis realistisch wirkt und für echt gehalten werden könnte. Offensichtlich stilisierte, abstrakte oder klar künstlerische Bilder trifft die Pflicht in der Regel weniger streng, für kreative und satirische Werke sieht der EU-Verhaltenskodex erleichterte Regeln vor.
Bei der klassischen Bildbearbeitung, etwa einer Hautretusche über KI-Funktionen, bleibt das Gesetz vage. Der Leitlinienentwurf der EU-Kommission lässt genau solche Graubereiche wie Retusche, Hintergrundersetzung oder Gesichtsausschnitte ausdrücklich offen. Meine persönliche Einschätzung: In der Werbung gab es schon immer Retuschen, und es macht keinen Unterschied, ob ich das Clone Tool oder KI-Unterstützung verwende. (Achtung, keine Rechtsberatung.)
Wie muss die Kennzeichnung aussehen?
Auch zur konkreten Formulierung unter dem Bild macht die EU keine feste Vorschrift. Wichtig ist nur, dass sie für die Betrachterin oder den Betrachter sichtbar ist. Das kann ein Hinweis wie „KI-generiert", „KI-manipuliert" oder „Hintergrund mit KI erstellt" sein. Es reicht nicht aus, diese Kennzeichnung auf der Startseite, im Impressum oder unter zehn Hashtags zu verstecken. Sie muss beim ersten Kontakt mit dem Inhalt sichtbar sein.
Und was ist mit den Icons und Wasserzeichen?
Musst du jetzt ein Symbol in jedes Bild und Video integrieren? Nein. Am 10. Juni 2026 hat die EU-Kommission einheitliche Icons veröffentlicht, die du kostenlos nutzen darfst, in vier Farbvarianten. Ihre Nutzung ist freiwillig, die Kennzeichnungspflicht selbst ist es nicht. Du darfst also auch mit einem sichtbaren Texthinweis arbeiten.
Es gibt drei Varianten:
„AI" (Basis): KI war beteiligt, ohne dass die Art der Beteiligung genauer festgelegt wird. Gut, wenn die Einordnung nicht eindeutig ist.
„AI Generated": für vollständig KI-erzeugte Bilder und Videos.
„AI Modified": für Mischformen, etwa eine Fotografie, die teilweise mit KI verändert wurde.
Die offiziellen Dateien gibt es als SVG und PNG direkt bei der EU-Kommission.